Allgemeine Geschäftsbedingungen
GMAG Gesellschaft zur Qualitätssicherung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften eGbR
(im folgenden GMAG)
Gutenbergweg 4, 40699 Erkrath
Tel.: 0211 469 796 57
E-Mail: kontakt@gmag.de
§1
Allgemeines
Die GMAG arbeitet als eine unabhängige Personenzertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/17024 und wurde durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (im folgenden DAkkS) akkreditiert.
Die GMAG handelt unparteiisch und gewährleistet allen Interessenten gleichermaßen die Möglichkeit zur Zertifizierung von Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften nach der Assistenzhundeverordnung (im folgenden AHundV).
§2
Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer gültigen Fassung gelten für alle
Leistungen der GMAG. - Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der GMAG.
Geschäftsbedingungen des Antragstellers werden nicht Vertragsbestandteil. Auch dann nicht, wenn die GMAG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden insbesondere nicht stillschweigend anerkannt.
§3
Umfang und Ausführung
- Art und Umfang der Leistungen der GMAG richten sich nach den Anforderungen der
AHundV. - Ziel der Begutachtung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften ist es, die Fähigkeiten und die Effektivität der Zusammenarbeit zwischen dem Menschen und dem Assistenzhund zu bewerten. Dabei wird geprüft, ob der Hund die benötigten Assistenzaufgaben gemäß den spezifischen Anforderungen des Menschen ausführen kann und ob das Team in verschiedenen Situationen sicher und effizient interagiert. Ein Zertifikat bescheinigt, dass die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft die erforderlichen Kriterien und Standards erfüllt.
- Die Grundlagen für die Begutachtung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft sind die Vorgaben der AHundV herausgegeben durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (im folgenden BMAS).
- Die aktuellen Gebühren können der Website der GMAG (http://www.gmag.de/)
entnommen werden oder werden auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt. - Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche MwSt.
- Bei Anmeldung zur Prüfung oder zur Fort- und Weiterbildung der GMAG, erhält der Antragsteller eine Rechnung über die Gebühren inklusive eventuell anfallender Reisekosten.
Diese Rechnung ist durch Überweisung zu begleichen, bevor in gemeinsamer Abstimmung der Termin festgelegt wird. - Bei Absage einer Prüfung oder einer Fort- und Weiterbildung durch den Antragsteller entsteht eine Aufwandsentschädigung von 250,00€.
- Bei Absage der Prüfung oder einer Fort- und Weiterbildung kleiner gleich 10 Tage vor dem Termin entsteht eine Aufwandsentschädigung in Höhe der halben Gebühr.
- Bei Absage der Prüfung oder einer Fort- und Weiterbildung bis 48 Stunden oder weniger vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr einbehalten. Es sei denn die Verhinderung trat aufgrund von unerwarteten Ereignissen, die sich dem Einfluss des Betroffenen entziehen, und die zweifelsfrei nachweisbar sind. (Z.B. Krankheit mit ärztlicher Bescheinigung welche die Teilnahme an der Prüfung ausschließen).
§5
Vertraulichkeit / Datenschutz
- Die GMAG wahrt in Bezug auf alle Unterlagen und sonstigen Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihren erteilten Aufgaben erhält, Vertraulichkeit. Die Weitergabe von Unterlagen, Informationen und des darauf beruhenden Zertifikates, an Personen außerhalb der GMAG, kann nur mit Zustimmung des Berechtigten erfolgen.
- Unberührt bleiben insoweit die Verpflichtungen der GMAG zur Offenlegung solcher Informationen nach deutschem Recht aufgrund einer von staatlicher Anordnung, einem Erlass, Verordnung oder einer gerichtlichen Verfügung. Tritt die Offenlegung oder Weitergabe an Dritte nach deutschem Recht ein, wird der Berechtigte hierüber informiert.
- Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig.
- Alle personenbezogenen Daten, die der GMAG im Rahmen ihrer Tätigkeit zugänglich gemacht werden, unterliegen dem jeweils geltenden Datenschutzrichtlinien und werden vertraulich behandelt. Nähere Informationen zu Erhebung, Nutzung und Sicherheit Ihrer Daten finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.
§6
Gewährleistung und Haftung
- Die GMAG haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die während der Prüfung durch oder an dem Assistenzhund oder dem Menschen entstehen, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der GMAG. Die Teilnahme an der Prüfung erfolgt auf eigenes Risiko der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft.
- Die GMAG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehlverhalten oder Versäumnisse des zu prüfenden Teams (Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft) verursacht werden.
- Die Haftung der GMAG ist auf die Höhe der Prüfgebühr beschränkt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der GMAG vorliegt.
Die Haftungsansprüche müssen innerhalb von 30 Tage nach der Prüfung eingereicht werden.
§7
Pflicht des Antragstellers zur Mitwirkung
- Der Antragsteller gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen im Hinblick auf die Begutachtung rechtzeitig und für die GMAG kostenfrei erbracht werden. Dies beinhaltet Mitwirkungshandlungen von ihm selbst, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter.
- Der GMAG sind sämtliche zur Durchführung der Prüfung erforderliche Unterlagen, gemäß den Vorgaben der AHundV, rechtzeitig und vollständig vorzulegen.
- Der Antragsteller trägt jegliche Kosten für einen möglichen Mehraufwand, der durch die nicht ordnungsgemäße Mitwirkungshandlungen, gemäß §7 Abs.1, entsteht.
- Alle Änderungen, die nach der Anmeldung zur Prüfung die Effektivität der MenschAssistenzhund-Gemeinschaft beinträchtigen, sind der GMAG unverzüglich mitzuteilen. Im Besonderen bei gesundheitlichen Einschränkungen der Mensch-AssistenzhundGemeinschaft oder wenn eine Veränderung die Fähigkeiten der MenschAssistenzhund-Gemeinschaft nach der Anmeldung zur Prüfung beeinträchtigt.
§8
Schlussbestimmung
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt.
- Das gleiche gilt, soweit es sich herausstellen sollte, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der vorgenannten Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages/Vereinbarung gewollt hätte, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht, es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes restliches Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.