Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GMAG
Gesellschaft zur Qualitätssicherung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften eGbR (im folgenden GMAG)
Gutenbergweg 4, 40699 Erkrath

Tel.: 0211-46979657
E-Mail: kontakt@gmag.de

 

§1
Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer gültigen Fassung gelten für alle Leistungen der GMAG.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der GMAG.
    Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann nicht, wenn die GMAG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Solche Geschäftsbedingungen werden insbesondere nicht stillschweigend von der GMAG anerkannt.

§2
Umfang und Ausführung

  1. Art und Umfang der Leistungen der GMAG richten sich bei Begutachtungen und Prüfungen nach den Anforderungen der AHundV, herausgegeben durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (im folgenden BMAS), bei Fort- und Weiterbildungen nach den Ausschreibungstexten.
  2. Die Grundlagen für die Begutachtung bzw. Prüfungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft sind die Vorgaben der AHundV. Ziel der Begutachtung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften ist es, die Fähigkeiten und die Effektivität der Zusammenarbeit zwischen dem Menschen und dem Assistenzhund zu bewerten.
  3. Die GMAG prüft, ob der Hund die benötigten Assistenzaufgaben gemäß den spezifischen Anforderungen des Menschen ausführen kann und ob das Team in verschiedenen Situationen sicher und effizient interagiert.
  4. Durch ein Zertifikat bescheinigt die GMAG, dass die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft die erforderlichen Kriterien und Standards erfüllt.

§3
Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die aktuellen Gebühren können auf der Website der GMAG (http://www.gmag.de/) entnommen werden oder werden auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche MwSt.
  3. Der Antragsteller erhält nach Antragstellung zur Prüfung ein Angebot, das für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Erstellung verbindlich ist. Der Antragsteller kann das Angebot innerhalb dieser Gültigkeitsdauer annehmen, indem er eine schriftliche Bestätigung an die GMAG sendet.
  4. Nach der Annahme des Angebots erhält der Antragsteller eine Rechnung über die im Angebot aufgeführten Leistungen. Diese Rechnung ist durch Überweisung zu begleichen, bevor in gemeinsamer Abstimmung der Termin festgelegt wird.

Zur Anmeldung einer Fort- und Weiterbildung der GMAG erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die Gebühren der Fort- und Weiterbildung. Diese Rechnung ist durch Überweisung spätestens 7 Tage vor Termin zu begleichen.

  1. Bei Absage einer Prüfung oder einer Fort- und Weiterbildung durch den Antragsteller mindestens 11 Tage vor dem Termin entsteht eine Aufwandsentschädigung von 250,00 €.
  2. Bei Absage der Prüfung oder einer Fort- und Weiterbildung kleiner gleich 10 Tage vor dem Termin entsteht eine Aufwandsentschädigung in Höhe der halben Gebühr zuzüglich Reisekosten, falls die GMAG diese aufgrund der Absage nicht mehr stornieren kann.
  3. Bei Absage der Prüfung oder einer Fort- und Weiterbildung bis 48 Stunden oder weniger vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr einbehalten; für Reisekosten gilt Vorstehendes sinngemäß.
  4. Ziffern 4 bis 6 gelten in Bezug auf die Gebühren der GMAG nicht, wenn die Verhinderung aufgrund eines unerwarteten Ereignisses, das sich dem Einfluss des Betroffenen entzieht, eingetreten ist und dies vom Betroffenen zweifelsfrei nachgewiesen worden ist (z.B. Krankheit mit ärztlicher Bescheinigung, welche die Teilnahme an der Prüfung ausschließen).

§4
Vertraulichkeit / Datenschutz

  1. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig.
  2. Die GMAG wahrt in Bezug auf alle Unterlagen und sonstigen Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihr erteilten Aufgaben erhält, Vertraulichkeit. Die Weitergabe von Unterlagen, Informationen und des darauf beruhenden Zertifikates, an Personen außerhalb der GMAG, kann nur mit Zustimmung des Berechtigten erfolgen.
  3. Unberührt bleiben insoweit die Verpflichtungen der GMAG zur Offenlegung solcher Informationen aufgrund einer behördlichen Anordnung, eines Verwaltungserlasses, einer Rechtsverordnung oder einer gerichtlichen Verfügung. Erfolgt eine Offenlegung oder Weitergabe an Dritte, wird die GMAG den Berechtigten hierüber zeitnah informieren, es sei denn, die GMAG ist dies behördlicherseits untersagt.
  4. Alle personenbezogenen Daten, die der GMAG im Rahmen ihrer Tätigkeit zugänglich gemacht werden, unterliegen den jeweils geltenden Datenschutzrichtlinien und werden vertraulich behandelt. Nähere Informationen zu Erhebung, Nutzung und Sicherheit Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Homepage http://www.gmag.de/

§5
Gewährleistung und Haftung

  1. Die Teilnahme an der Prüfung erfolgt auf eigenes Risiko der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft.
  2. Die GMAG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehlverhalten oder Versäumnisse des zu prüfenden Teams (Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft) verursacht werden.
  3. Die GMAG haftet nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die während der Prüfung durch oder an dem Assistenzhund oder dem Menschen entstehen, es sei denn, dies resultiert aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der GMAG oder der für die GMAG handelnden Personen. Die GMAG haftet nicht für sonstige Schäden, es sei denn diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit der Vorsatz seitens der GMAG oder der für die GMAG handelnden Personen. Gleiches gilt bei einer Verletzung von Kardinalspflichten. Für Fort-/Weiterbildungsveranstaltungen der GMAG gelten vorstehende Regeln dieser Ziffer 3 sinngemäß.
  4. Die Haftungsansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Prüfung eingereicht werden.

§6
Pflicht des prüfenden Teams zur Mitwirkung

  1. Der Antragsteller gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen im Hinblick auf die Begutachtung rechtzeitig und für die GMAG kostenfrei erbracht werden. Dies beinhaltet Mitwirkungshandlungen von ihm selbst, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter.
  2. Körperliche/gesundheitliche Einschränkungen sind bei der Anmeldung zur Prüfung explizit und detailliert anzugeben
  3. Der GMAG sind sämtliche zur Durchführung der Prüfung erforderliche Unterlagen, gemäß den Vorgaben der AHundV, rechtzeitig und vollständig vorzulegen.
  4. Der Antragsteller trägt jegliche Kosten für einen möglichen Mehraufwand, der durch die nicht ordnungsgemäße Mitwirkungshandlungen, gemäß §7 Abs.1-3, entsteht.
  5. Alle Änderungen, die nach der Anmeldung zur Prüfung die Effektivität der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft beinträchtigen, sind der GMAG unverzüglich mitzuteilen.
    Dies gilt insbesondere bei gesundheitlichen Einschränkungen der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft oder wenn eine Veränderung die Fähigkeiten der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nach der Anmeldung zur Prüfung beeinträchtigt.

§7
Schlussbestimmung

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt.
  2. Das gleiche gilt, soweit es sich herausstellen sollte, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.
  3. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der vorgenannten Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages/Vereinbarung gewollt hätte, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten.
    Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht, es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes restliches Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
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