Richtlinien zur Zeichennutzung der GMAG

Gesellschaft zur Qualitätssicherung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften eGbR

  1. Allgemeines
    Der Name GMAG® eGbR ist eine eingetragene und geschützte Wortmarke. Die Marke ist
    registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt mit den Registriernummer 30 2024 200
    475.4
    Diese Richtlinie der GMAG® eGbR soll dazu dienen irreführende und unlautere Informationen über die Bedeutung, Anwendung und Wirkung der Personenzertifizierung nach DIN
    EN ISO/IEC 17024 zu unterbinden. Diese Zeichennutzung bezieht sich auf nachfolgende
    Personengruppen als Zielgruppe dieser Richtlinie
    - Die Zertifikatsinhaber der M-A-G (Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften)
    (Das Zertifikat stellt bei der GMAG® Personenzertifizierung einen Ausweis für
    die M-A-G dar.)
    Diese Richtlinie basiert auf den Anforderungen der Assistenzhundeverordnung (zu § 19
    Absatz 2 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4, § 21 Absatz 3 Satz 2, § 23 Satz
    1, § 23 Satz 2 Nummer 2).
    Sämtliche in dieser Richtlinie erhaltenen Bestimmungen sind für die betroffenen Personen
    als verbindlich angesehen. Ohne die Zustimmung zur Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen dieser Richtlinie ist keine Zertifizierung möglich.
  2. Verwendungen und Bestimmungen für Zertifikatsinhaber (Nutzung des Ausweises im Sinne des § 12e Absatz 3 BGG und das Kennzeichen nach Anlage 10 zu §
    26 Absatz 1 und 3)
    Bei der Verwendung des Zertifikates (Ausweis) gilt es folgende Punkte zu beachten
    - Nach einem Entzug oder Verfall der Gültigkeit eines Zertifikats sind sämtliche
    Verweise auf die Zertifizierung zu unterlassen.
    - Eine gänzliche Abbildung des Zertifikats/Ausweis im Internet ist aus Gründen
    des möglichen Missbrauchs durch Dritte untersagt. Abgebildete Zertifikate müssen durch grafische Veränderungen vor Fälschungen oder Missbrauch gesichert
    werden.
    - Verweise auf Ihre Zertifizierung haben sich ausschließlich auf den Geltungsbereich der Zertifizierung zu beschränken und für Dritte keinesfalls irreführend
    sein.
    - Jeglicher Missbrauch des Zertifikats durch falsche Angaben bzw. Informationen,
    durch Verfälschung oder andere irreführenden Informationen sind untersagt.
    In diesem Zusammenhang darf die Zertifizierungsstelle oder das Zertifizierungssystem
    nicht in Misskredit gebracht werden.
    Die zertifizierte Person ist für die Benutzung des Zertifikats verantwortlich. Der Zertifizierte
    muss bei Verwendung des Zertifikats sowohl auf den Aussteller die GMAG als auch auf
    die Ausweisnummer hinweisen.
  3. Zeichendesign
    Spezifikationen für das Ausweiszertifikat:
    Größe: 85,60 mm x 53,98 mm (ID-1) entsprechend ISO/IEC 7810
    Beschaffenheit: entsprechend ISO/IEC 7810
    Schrift: schwarz, Arial Narrow, 13,5-7 Pt
    Taktile Erkennbarkeit: Buchstabenfolge M-A-G entsprechend ISO/IEC 7811-9, wird auf Ausweise für Blindenführhunde angebracht. Das Zertifikat darf nur in der unten aufgeführten Form, Farbgestaltung und Spezifikation verwendet werden.
  4. Verlust des Rechts auf Zeichennutzung
    Das Recht zur Nutzung des Ausweises kann bei Verstößen gegen diese Zeichensatzung oder bei unangemessener Verwendung ohne vorherige Genehmigung entzogen werden. Das Recht auf Nutzung wird mit Ablauf der Gültigkeit des Ausweises hinfällig. Es besteht die Möglichkeit, dass das Recht auf die Nutzung des Ausweises vorübergehend ausgesetzt wird, wenn eine Überprüfung der Zertifizierung erforderlich ist. Die Zertifizierungsstelle behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um die missbräuchliche Verwendung zu unterbinden.
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