Transparenz und Fairness:
Unser Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen
Beschwerde
Eine Beschwerde, ist als Ausdruck der Unzufriedenheit zu verstehen, in Bezug auf die Tätigkeiten der GMAG oder einer durch die GMAG zertifizierten Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Im Gegensatz zum Einspruch kann sie von jeder Person oder Organisation eingelegt werden.
Die Einreichung einer Beschwerde kann in Textform an beschwerde@gmag.de erfolgen. Der Eingang wird innerhalb von 14 Tagen in Textform bestätigt.
Die Behandlung erfolgt dabei für alle Beteiligten fair und gleichberechtigt.
Einspruch
Ein Einspruch bezeichnet das Verlangen eines Antragstellers, Kandidaten oder eines Zertifikatsinhabers, die durch die GMAG getroffene Entscheidung bezüglich des angestrebten Zertifizierungsstatus zu überprüfen. Die Einreichung eines Einspruches muss in Schriftform an die Geschäftsadresse der GMAG erfolgen. Der Eingang wird innerhalb von 14 Tagen in Schriftform bestätigt.
Grundsätze im Umgang mit Einsprüchen und Beschwerden
Die GMAG verpflichtet sich zu folgenden Grundsätzen im Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen:
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Bearbeitung: Alle Anliegen werden konstruktiv, unparteiisch und zeitgerecht bearbeitet.
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Vertraulichkeit: Sämtliche Informationen zum Beschwerde-/Einspruchsführer und zum Grund werden streng vertraulich behandelt.
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Fairness: Der gesamte Prozess - von der Einreichung über die Untersuchung bis zur Entscheidung - erfolgt ohne jegliche Benachteiligung des Beschwerde-/Einspruchsführers in der weiteren Zusammenarbeit mit der GMAG als Personenzertifizierungsstelle.
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Interessenkonflikt: Inhaltliche Prüfungen, Entscheidungen und Mitteilungen werden durch eine fachlich qualifizierte Person durchgeführt, die nicht beteiligt war und keinen Interessenkonflikt aufweist.
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Korrespondenz: Wo immer möglich wird der Erhalt bestätigt und dem Einspruchs-/Beschwerdeführer Fortschrittsberichte und das Ergebnis zugestellt. Eine begründete Beschwerde über eine zertifizierte M-A-G wird auch an diese betreffende M-A-G weitergegeben.
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Korrekturmaßnahmen: Alle Einsprüche und Beschwerden fließen in das Qualitätsmanagement der GMAG mit ein und werden im Rahmen der Managementbewertung und Maßnahmenplanung ausgewertet. Im Falle der Rechtmäßigkeit ist sichergestellt, dass Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen durch die GMAG entwickelt und umgesetzt werden.
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Dokumentation: Die gesamte Korrespondenz, Aufzeichnungen und Maßnahmen jeglicher Art werden elektronisch dokumentiert und abgelegt. Die in Papierform geführte Korrespondenz wird zusätzlich in Papierform abgelegt.
Anhand dieser Prinzipien gewährleistet die GMAG eine faire und professionelle Handhabung aller eingereichten Einsprüche und Beschwerden.